KRITIS in Nordrhein-Westfalen
Die Bundesministerien haben 2003 kritische Infrastrukturen wie folgt definiert:
„Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
In Deutschland werden Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur zu den Kritischen Infrastrukturen gezählt und ihrerseits zum Teil in Branchen weiter unterteilt.
Das BSI-Gesetz sieht vor, dass nur Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon als Kritische Infrastrukturen anzusehen sind, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der BSI-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig.
Für die Betreiber dieser Einrichtungen gelten besondere Meldepflichten an das BSI und es können im Falle eines nationalen Notstandes oder einer Pandemie Sonderregelungen in einzelnen Bereichen festgelegt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet mit dem BSI, den Betreibern von kritischer Infrastruktur und den Verbänden der KRITIS in einer öffentlich-privaten Kooperation zusammen (UP KRITIS). Ziel ist es, die Versorgung durch kritische Infrastrukturen zu sichern.